Tageserlaubnisscheine - Gewässer und Ausgabestellen

ACHTUNG - WICHTIGE HINWEISE:
 
Eine Gewässerkarte, Fangbestimmungen und Schonzeiten erhalten Sie natürlich beim Erwerb in der Ausgabestelle.
 
Für Gäste:
Gastkarten (Gewässer A, B & C) werden teilweise limitiert bzw. zeitlich reglementiert ab 01. Mai ausgegeben!
Gäste können Tageserlaubnisscheine für alle Gewässer (A bis F) erhalten, wenn Sie ein Vereinsmitglied aktiv beim Angeln am Gewässer begleitet.
 
Für Mitglieder:
Zum Nachweis der Mitgliedschaft im Bezirksfischereiverein MM, muss bei der Ausgabestelle der gültige Sportfischerpass vorgelegt werden.
 
Bei weiteren Fragen informieren Sie sich bitte vorab zu den gewohnten Öffnungszeiten im Vereinsheim, gerne auch telefonisch!
 

Gewässer: 

A   Iller - Illerbeuren bis Ferthofen (für Mitglieder und Gäste)
B   Östliche Günz bei Engetried - nur Fliegenfischen (für Mitglieder und Gäste)
C   Haienbach in Memmingen - nur Fliegenfischen (für Mitglieder und Gäste)
 
D   Gießbrunnensee (nur für Mitglieder)
E    Hetzlinshofer See (nur für Mitglieder)
F    weitere Vereinsgewässer und Kleinstgewässer (nur für Mitglieder)
 

Ausgabestellen:

Tageserlaubnisscheine für unsere Vereinsgewässer erhalten Sie bei folgenden Partnern:
 
 

PINOIL Service-Station
Bodenseestrasse 40
87700 Memmingen
Tel: 08331 - 71 532

Ausgabestelle für Gewässer:

A, B, C, D, E

beachten Sie bitte
die Öffnungszeiten
unseres Partners

 

 

 

Anglerparadies Mindelheim
Fellhornstr. 6A
87719 Mindelheim
Tel: 08261 - 732 289

Ausgabestelle für Gewässer:

A, B

beachten Sie bitte
die Öffnungszeiten
unseres Partners

 

 

 

RAIFFEISEN Markt
Hauptstrasse 34
87760 Lachen
Tel: 08332 - 936 021

Ausgabestelle für Gewässer:

E

beachten Sie bitte
die Öffnungszeiten
unseres Partners

 

 

Angelgeräte Förg
In der Wanne 49
89075 Ulm
Tel: 0731 - 552 743

Ausgabestelle für Gewässer:

B

beachten Sie bitte
die Öffnungszeiten
unseres Partners

 

 

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Ausgabestelle für Gewässer:

A

 

VEREINSHEIM
Fischerstrasse 40
Memmingen
Tel: 08331 - 5451

Ausgabestelle für alle Gewässer

A, B, C, D, E, F

nur mittwochs 18 - 20 Uhr

 

 

 
 

Aktuelle Information
zur Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle ist mittwochs von 18 - 20 Uhr geöffnet
und der Stammtisch wartet auf viele Fischerinnen und Fischer!

 

Tageskarten gibt es HIER oder bei den im Angelfischer
genannten Ausgabestellen - für Gäste ab dem 01. Mai.

Neuerdings können für die Iller auch im Internet
Tageserlaubnisscheine erworben werden.

 

 

Die Vorstandschaft des Bezirksfischereivereins Memmingen e.V. 

 

LEW Wasserkraft GmbH spendet an Fischereiverein Memmingen

Die LEW Wasserkraft GmbH (ehemals Bayerische Elektrizitätswerke GmbH) spendet insgesamt 10.000 Euro an die Umweltstation Unterallgäu und die Fischereivereine Memmingen und Neugablonz.

Der Betrag stammt aus einem Preisgeld, das die LEW Wasserkraft GmbH im letzten Jahr erhalten hat: Der Wasserkraftwerksbetreiber wurde hier für seine Projekte zur ökologischen Verbesserung des Lebensraums an der Iller mit dem Umweltpreis der Bayerischen Landesstiftung ausgezeichnet.

Der Betrag geht zur Hälfte an die Umweltstation Unterallgäu in Legau. Dort fließt er in die umweltpädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unter dem Themenschwerpunkt „Wasser und Iller“. Die anderen 5.000 Euro teilen sich die Fischereivereine Memmingen und Neugablonz. Hier wird das Geld für die Jugendarbeit verwendet. Die Spendenempfänger leisten einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung des Lebensraums an der Iller. So wirken die Fischereivereine beispielsweise an einem Projekt zum Fischmonitoring mit: Hier beobachten die Mitglieder der Vereine das Wanderverhalten der Fische und prüfen durch systematische Zählungen an den Fischwanderhilfen, ob diese von den Fischen angenommen werden. 

Lesen Sie den ganzen Bericht auf der Internetseite der LEW Wasserkraft GmbH.

Der Fischereiverein bedankt sich ganz herzlich für die Auszeichnung und damit verbundene Spende.

gez. die Vorstandschaft

 

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
ist: Bezirksfischereiverein Memmingen 1913 e.V.


Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.


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Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

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Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern

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2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

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Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Der Vorstand
Bezirksfischereiverein Memmingen e.V.
Fischerstraße 40
87700 Memmingen

Telefon: 08331 / 5451

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.


3. Datenerfassung auf unserer Website

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Verwendung von Google Maps

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Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier http://www.dataliberation.org/

Google Web Fonts

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Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.

Satzung des Bezirksfischereivereins Memmingen 1913 e. V.


§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen Bezirksfischereiverein Memmingen e.V. (BFV MM e.V.)
Er hat seinen Sitz in Memmingen und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes
unter der Nummer Bl. 113 eingetragen.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Gerichtsstand ist Memmingen.


§ 2 Zweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung: Verbreitung und Verbesserung des Angelfischens.
Schaffung von Erholungsmöglichkeiten zwecks körperlichen Ertüchtigung und Gesunderhalt der Mitglieder.
Schutz und die Pflege der Natur, insbesondere die Erhaltung der Gewässer in ihrem natürlichen Zustand und ihrer Ursprünglichkeit mit ihrem gesunden artenreichen Fischbestand zum Wohl der Allgemeinheit. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Förderung der Vereinsjugend.


§ 3 Mittelverwendung

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
Ausscheidende Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder werden, der schriftlich beim Vorstand um Aufnahme nachsucht und in seinem Aufnahmeantrag mit Unterschrift zustimmt, dass seine personenbezogenen Daten zur satzungsmäßigen Verwaltung erhoben und gespeichert werden. Das sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Adressänderung, Telefon, Fax und E-Mail-Adresse, Bankverbindung mit Einzugsermächtigung und Besonderheiten während der Mitgliedschaft: Datum der Fischerprüfung, Gültigkeit des Staatl. Fischereischeins, Lehrgänge und Prüfungen, Gewähltes Vorstandsmitglied, Gewässerwart, Ehrungen, Ehrenmitgliedschaft.
Ebenso stimmt das Mitglied zu, dass in der Vereinszeitschrift 'Dr Angelfischer' und auf der Homepage des BFV Memmingen e.V. zur Ergänzung von vereinsinternen Berichten der Name des Mitglieds mit entsprechendem Bildmaterial veröffentlicht werden darf. Nach Beendigung der Mitgliedschaft (§5) werden die vorhandenen und gespeicherten Daten gelöscht.
Zehn- bis 18-jährige gehören dem Verein als Mitglieder der Jugendgruppe an. Einzelheiten regelt die Jugendordnung.
Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreters.
Über einen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrags ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.


§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen den Vereinszweck verstößt, in sonstiger Weise sich grober und wiederholter Verstöße gegen die Vereinssatzung schuldig macht oder innerhalb eines Jahres seiner Beitragspflicht trotz zweimaliger, schriftlicher Mahnung nicht nachgekommen ist.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliederausweis (Fischerpass) an den Verein zurückzugeben.
Über den Ausschluss entscheidet die gewählte Vorstandschaft mit Zweidrittelmehrheit.


§ 6 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im ersten Quartal des Geschäftsjahres durch Bankeinzug zu entrichten. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie haben ansonsten dieselben Rechte der anderen Mitglieder.


§ 7 Organe des Vereins

Vereinsorgane sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.


§ 8 Vorstand

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
1. dem 1. Vorsitzenden,
2. dem 2. Vorsitzenden, als Stellvertreter zu 1.
3. dem Schriftführer,
4. dem Schatzmeister,
5. dem Gewässerobmann,
6. dem 1.Jugendleiter,
7. dem 2.Jugendleiter,
8. dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit,
9. den Gewässerwarten.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB durch den
1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden je allein vertreten. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der 2. Vorsitzende nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden tätig werden darf.


§ 9 Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens.


§ 10 Wahl des Vorstands

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Die Mitglieder des Vorstands werden für die Zeit von 4 Jahren gewählt. Ein Vorstandsmitglied bleibt bis zu einer Neuwahl
im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds bestimmt der Gesamtvorstand ein Ersatzvorstandsmitglied bis zur nächsten Wahl des Gesamtvorstandes.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied.


§ 11 Vorstandssitzungen

Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen werden.
Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit; jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden 2. Vorsitzenden.


§ 12 Vergütung für Vereinstätigkeiten

Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Vorstandsmitglieder können für die Vorstandstätigkeit eine von der Mitgliederversammlung festzusetzende Pauschale bis zu dem in § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz genannten Höchstbetrag im Jahr erhalten.
Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungs-Ersatzanspruch nach §670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch Tätigkeiten für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw. .


§ 13 Mitgliederversammlung

In der Mitgliederversammlung hat jedes volljährige Mitglied – auch ein Ehrenmitglied – eine Stimme.
Die Übertragung der Ausübung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zulässig.

Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:

1. Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands,
2. Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Vereinsauflösung,
    über Vereinsordnungen und Richtlinien,
3. Ernennung besonders verdienstvoller Mitglieder zu Ehrenmitgliedern,
4. Beschlussfassung zur Einrichtung einzelner Abteilungen.

Eine ordentliche Mitgliederversammlung hat im 1. Quartal des Geschäftsjahres stattzufinden. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung an die zuletzt dem Verein bekannte Mitgliedsadresse einberufen. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Vereinsmitglied bekannt gegebene Adresse gerichtet wurde.

Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich verlangt und begründet. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen kann der Vereinsvorstand einberufen.
Der Vorstand ist hierzu verpflichtet wenn 1/3 der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt.

Die Mitgliederversammlung entscheidet – soweit die Satzung nichts anderes bestimmt – mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt geheim.


§ 14 Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer auf die Dauer von zwei Jahren durch offene Abstimmung. Die Kassenprüfer dürfen kein anderes Amt im Verein ausüben.
Die Kassenprüfer haben das Recht, die Vereinskasse und die Buchführung jederzeit zu überprüfen. Über die Prüfung der gesamten Buch- und Kassenführung haben sie der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.


§ 15 Protokollierung

Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von einem der vertretungsberechtigten Vorstände und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.


§ 16 Satzungsänderung

Beschlüsse über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins bedürfen einer ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegebenen gültigen Stimmen an.


§ 17 Arbeitsdienst

Es wird festgelegt, dass jedes Vereinsmitglied, welches eine Jahreskarte erwirbt, eine gewisse Anzahl an Arbeitsstunden im Jahr ableisten muss. Kommt der Jahreskarteninhaber dieser Verpflichtung nicht nach, ist ein Entgelt zu entrichten.
Einzelheiten darüber legt der Vorstand fest.


§ 18 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Fischereiverband Schwaben e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Bereich der Jugendarbeit zu verwenden hat.


Memmingen, 29. März 2019
Die Vorstandschaft des Bezirksfischereivereins Memmingen 1913 e.V.

Geschäftsstelle: Fischerstraße 40, 87700 Memmingen-Steinheim, Tel. 08331 / 5451
 

Die Satzung zum Download

Tageskarten - Gewässer und Ausgabestellen

 

 

 
 
 

VEREINSHEIM
Fischerstrasse 40
Memmingen
Tel: 08331 - 5451

Ausgabestelle für alle Gewässer
nur mittwochs 18 - 20 Uhr

 

 
ACHTUNG - WICHTIGE HINWEISE:
 
Für Gäste:
Gastkarten werden teilweise limitiert bzw. zeitlich reglementiert ausgegeben!
 
Für Mitglieder:
Zum Nachweis der Mitgliedschaft im Bezirksfischereiverein MM, muss bei der Ausgabestelle der gültige Sportfischerpass vorgelegt werden.
 
Bei weiteren Fragen informieren Sie sich bitte vorab zu den gewohnten Öffnungszeiten im Vereinsheim, gerne auch telefonisch!

Vereins-Bekleidung für Mitglieder
 

 

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Kauf und Bestellung möglich mittwochs im Vereinsheim

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Pegelstände, Verbände, Vereine und Interessantes im Web...

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Pegelstände Bayern

Pegelstände Bad.-Württ.

FV Schwaben

LV Bayern

 
     

Die Vorstandschaft

März 2022 bis März 2025

 

1. Vorstand
Manfred Wiblishauser
 
Schatzmeister
Andreas Kiewitt

Jugendleitung
Sebastian Schäffeler
Nicklas Kutter

Schriftführer(in)
- - -

2. Vorstand
Josef Zedelmayer

Gewässerobmann
Josef Zedelmayer

Mitgliederverwaltung
- - -

Presse - D'r Angelfischer
Horst Unterleitner

Presse - Digitale Medien & Internet
Daniel Spatz

Gewässerwarte:

Hetzlinshofer Baggersee
Nicklas Kutter

Gießbrunnensee
Andreas Rabus

Östliche Günz
Sascha Cantow

Weiheranlage Haslach
Jugendleitung

Iller
Simon Weishaupt

Westerharter Weiher

Achim Link

Pfaffenwinkel Weiher

Konstantin Hilz

 

Pfaffenwinkel Weiher

Der Pfaffenwinkel Weiher liegt in der Nähe der Autobahnanschlusstelle Memmingen-Süd. Direkt am See findet man sich unter großen Bäumen inmitten einer grünen Insel wieder, die zwischen den Industriebetrieben des Memminger Südens so nicht zu erwarten ist.
Der überwiegend 2-5m tiefe, 30m breite und ca. 200m lange Weiher weist auch eine Flachwasserzone auf, in der sich im Sommer die Karpfen und Schleien zum Sonnenbad einfinden. Daneben ist der Fischbestand sehr breit gefächert. Spiegel-und Schuppenkarpfen, Schleie, Rotauge, Barsch, Zander, Hecht und Regenbogenforelle garantieren eine große Vielfalt und Abwechslung bei der Angelfischerei.
Um den Weiher wurden einige Sitzmöglichkeiten errichtet, die nicht nur den Anglern sondern auch den Naturliebhabern beste Dienste erweisen.
Ein für Behinderte gerechter Angelplatz - für Rollstuhlfahrer geeignet - wurde hergestellt.
 

Weitere Gewässer des Vereins

Walkenbach
Der südlich von Memmingen gelegene klare Forellenbach wird durch das Benninger Ried gespeist und entwickelt sich zum Stadtbach von Memmingen.
 
Haienbach
Fliesst zwischen Memmingenberg und Memmingen. Das kristallklare Wasser beherbergt Bach- und Regenbogenforelle sowie die Äsche.
Liebliches, kleines Traumgewässer am unmittelbaren Stadtrand gelegen.
 
Eine weitere Anzahl von Gewässern haben wir von der Stadt Memmingen gepachtet, mit deren wir seit Jahrzenten eine gute Partnerschaft pflegen.
Der Zellerbach, Kressenbach und die Memminger Ach in Amendingen runden unsere Gewässervielfalt ab.
 
Weiheranlage bei Haslach
Diese Anlage wird ausschließlich von unserer Jugendgruppe betreut und gepflegt. Sie dient zur Eigenaufzucht von Bachforellen, Rotaugen und Schleien.
  • Jahreskartenausgabe

    27.12.2024 - Freitag
    1. Termin Jahreskartenausgabe

    Jahreskartenausgabe 18-20 Uhr im Vereinsheim
    Eine neue Jahreskarte wird nur

    Weiterlesen ...
  • Jugendgruppe

    03.12.2024 - Dienstag
    18.00 - 20.00 Uhr im Vereinsheim

    Besprechung Weihnachtsfeier!

  • Fischereiverein sucht Gewässer!

    Wir sind im Raum Memmingen und Unterallgäu auf der Suche nach Gewässern, um sie für die Angelfischerei zu pachten oder, wenn angeboten auch durch Kauf zu erwerben.

    Weiterlesen ...

 

             Vereinsheim in Steinheim
Fischerstraße 40

 

Öffnungszeiten:
jeweils mittwochs 18.00 - 20.00 Uhr

 

 

Anfahrt